Luftsicherheitskontrollpersonal (m/w/d) nach § 5 LuftSiG

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Als Luftsicherheitskontrollpersonal (m/w/d) § 5 LuftSiG sorgst Du dafür, dass Menschen aus aller Welt in eine gute Reise starten. Du stellst sicher, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu den Passagierbereichen erhalten. Du kontrollierst Fluggäste und deren Gepäck nach verdächtigen Gegenständen und sorgst für Sicherheit im Luftverkehr.

Dafür suchen wir Dich: verantwortungsvolle Bewerberinnen und Bewerber, die Spaß am Umgang mit Menschen aus aller Welt und Lust auf den faszinierenden Arbeitsplatz Flughafen haben.

Deine Aufgaben als Luftsicherheitskontrollpersonal § 5 LuftSiG beinhalten unter anderem:

  • Passagierkontrolle
  • Handgepäckkontrolle
  • Überwachung und Durchsuchung von Sicherheitsbereichen
  • Kompetenter Umgang mit Menschen aus aller Welt

Luftsicherheitskontrollpersonal (m/w/d) nach § 8 LuftSiG

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Als Luftsicherheitskontrollpersonal (m/w/d) § 8 LuftSiG sorgst Du dafür, dass die sensible Flughafeninfrastruktur nur von berechtigten Personen genutzt wird.

Du stellst sicher, dass nur befugte Personen Zugang zum Gelände gelangen. Du hälst gefährliche Gegenstände von den sicherheits-relevanten Flughafenbereichen fern und sorgst für Sicherheit am Flughafen. 

Dafür suchen wir Dich: verantwortungsvolle Bewerberinnen und Bewerber, die Spaß am Umgang mit Menschen aus aller Welt und Lust auf den faszinierenden Arbeitsplatz Flughafen haben.

Deine Aufgaben als Luftsicherheitskontrollpersonal § 8 LuftSiG beinhalten unter anderem:

  • Zutrittskontrollen mittels Ausweis- und Identitätsüberprüfung
  • Entnahme von Wischproben für Sprengstoffspurentest
  • Personenkontrolle
  • Durchsuchung von mitgeführten Gegenständen sowie Waren und Lieferungen
  • Durchsuchung von Fahrzeugen