Flughafensicherheit an deutschen Flughäfen

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Personal- und Warenkontrollen

Alle Personen, die den sicherheitsrelevanten Bereich des Flughafens betreten möchten, müssen gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz ebenso wie Passagiere kontrolliert werden. Dazu zählen beispielsweise Flughafenbeschäftigte, Crews der Airlines, Zulieferer und Fahrzeuge mit Warenanlieferungen.

Diese Kontrollen gehören zu den wesentlichen Aufgaben im Bereich Flughafensicherheit. Hier sorgen die Luftsicherheitskontrollkräfte für effizienten Schutz. Neben der Durchführung von Sicherungsaufgaben im Auftrag der Flughafenbetreiber werden auch zahlreiche Sicherungsmaßnahmen für Airlines, Zulieferer und Unternehmen nach § 9 Luftsicherheitsgesetz angeboten.

Airport Security

Beobachtung, Fernglas, Funkgerät, Sicherheit, Streife *** Local Caption ***

Sicherungsdienste und Objektschutz

Mit dem Know-how aus der Luft- und Flughafensicherheit bietet die FraSec Flughafensicherheit professionelle und zuverlässige Sicherungsdienste an Flughäfen und anderen Einsatzorten an. Hierbei richtet FraSec den Service des Sicherheitspersonals nach den individuellen Anforderungen der Kunden aus.

Im Rahmen des Werk- und Objektschutzes und der Streifendienste stellt FraSec Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Servicekräfte für Schutz und Sicherheit und/oder IHK geprüfte Schutz und Sicherheitskräfte gemäß  §  34a Gewerbeordnung zur Verfügung, die entsprechend der Anforderungen Sicherungsdienste ausüben.

Zertifizierte Qualität

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Wir wenden hohe Sicherheitsstandards nach nationalem und internationalem Recht an. Unser Qualitätsmanagement wird dabei auf allen Ebenen des Unternehmens gelebt und sorgt für nachhaltige Sicherheits- und Servicedienstleistungen. Die Konformität unserer Leistungen wird über die Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH bestätigt. Damit stellen wir sicher, dass die Interessen unserer Kunden und Mitarbeitenden im Einklang zueinanderstehen.